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Begriffserklärungen

Was ist ein Wahlarzt?

Wahlärzte verrechnen nicht direkt mit der Krankenkasse, sondern stellen vielmehr eine Honorarnote an den Behandelten. Diese Honorarnote wird primär vom Patienten bezahlt, welcher selbige dann zur Kostenrückerstattung bei seiner Krankenkasse einreichen kann. Je nach Krankenkasse beträgt der refundierbare Betrag bis zu 80% der bezahlten Leistungen.
Informationen zu meinen Tarifen könne Sie gerne vor Ort in meiner Ordination erfragen.